Wer bildet den "Top-Gärtner" aus?

Grundsätzlich können alle von der Landwirtschaftskammer als Ausbildungsstätte anerkannten Betriebe aller Fachsparten einen Ausbildungsplatz anbieten.

Betriebe, die nur Teilbereiche der geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln können und über einen geeigneten Ausbilder verfügen, können sich ebenfalls bewerben.

Insbesondere spezialisierte Betriebe können damit die Ausbildung wieder aufnehmen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der Landwirtschaftskammer!